Störung der Geschäftsgrundlage

Störung der Geschäftsgrundlage
1. Begriff: Schwerwiegende Veränderung der  Geschäftsgrundlage.
- 2. Rechtsfolgen: Entgegen dem Grundsatz Pacta Sunt Servanda kann diese Veränderung unter folgenden Voraussetzungen zur Vertragsanpassung oder zum  Rücktritt führen (§ 313 BGB): (1) Die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderungen bei Vertragsschluss vorausgesehen hätten.
- (2) Einem Vertragspartner muss das Festhalten am Vertrag unzumutbar sein.

Lexikon der Economics. 2013.

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